Das gegenständliche Projekt umfasst die Errichtung einer neuen Unterwerksanlage am gleichen Standort mit drittelweiser Abschaltbarkeit und Einsatz ein...
es fahrbaren Unterwerks.
Der Neubau besteht aus einem 15-kV-Schaltanlagengebäude und Warten-/Gerüstraum, einer 15-kV-metallgekapselten Anlage, einer 110-kV-Freiluftschaltanlage mit drei 110/15-kV–Umspannern, einem 15-kV-Schaltgerüst mit Kabelkollekt
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Das gegenständliche Projekt umfasst die Errichtung einer neuen Unterwerksanlage am gleichen Standort mit drittelweiser Abschaltbarkeit und Einsatz eines fahrbaren Unterwerks.
Der Neubau besteht aus einem 15-kV-Schaltanlagengebäude und Warten-/Gerüstraum, einer 15-kV-metallgekapselten Anlage, einer 110-kV-Freiluftschaltanlage mit drei 110/15-kV–Umspannern, einem 15-kV-Schaltgerüst mit Kabelkollektor einschließlich aller Nebeneinrichtungen.
Das Unterwerk Landeck wird in 2 Bauphasen an Ort und Stelle erneuert.
Während der 1. Umbauphase wird mit einem Drittel der Bestandsanlage einem fUW und dem bestehenden Oberleitungsschaltgerüst weiter Betrieb geführt. In dieser Zeit wird die 110-kV-Bahnstromleitung Pettneu 2 – Ötztal 2 am Ü-Leitungsmast Nr.Ld 2 durchgeschliffen. Der vordere Teil (U3) und der Mittelteil (U2) der Anlage werden außer Betrieb genommen. Nach Neubau der vorderen 2 Drittel (U3, U2) der Freiluftanlage und deren Inbetriebnahme mit der neuen 15-kV-Anlage, inklusive neuem Schaltgerüst wird das hintere Drittel (U1) neu gebaut. In dieser 2. Umbauphase wird die 110-kV-Bahnstromleitung Pettneu 1 – Ötztal 1 am Ü-Leitungsmast Nr. Ld 1 durchgeschliffen. Die neue 110-kV-Freiluftschaltanlage ist in Reihen-Längsbauweise als Doppelsammelschienenanlage mit oben liegender Sammelschiene und 2 Längsteilungen mit Kupplung konzipiert.
Die Umspanner werden gleisgebunden in die Anlage geliefert.
Die gesamte Erdungsanlage für alle Anlagenteile wird gemäß den gültigen Vorschriften und
Normen unter Berücksichtigung der ÖBB Vorschriften sowie der technischen Festlegungen für Schaltanlagen errichtet.
Das Unterwerksgebäude entspricht der Gebäudeklasse 1 gemäß den gültigen OIB Richtlinien.
Die Oberflächenentwässerung der befestigten Flächen, einschließlich
der Straßen, erfolgt über die Versickerung auf eigenem Grund.
Die Dachwässer werden in einen neu herzustellenden Sickerschacht geleitet und am eigenen Grund zur Versickerung gebracht.
In den neuen Räumlichkeiten ist kein s